Kanzlei Pistorius
                  Kanzlei Pistorius

Vertragsrecht - betrifft uns alle

... denn Verträge schließen wir täglich, vielfach und in vielfältiger Weise: mündlich, schriftlich oder auch durch eindeutiges Handeln. Oft sind wir uns dessen gar nicht wirklich bewußt.

 

Dabei kann bereits die inhaltliche Gestaltung eines Vertrages dazu beitragen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Oder Ihr Vertragspartner hält sich nicht an Ihre Vereinbarungen? Sie wollen Ansprüche auf Erfüllung (Leistung) aus einem Vertrag geltend machen, auf Nachbesserung aus Gewährleistung oder auf Schadensersatz? Aus einem Kaufvertrag, als Mieter oder Vermieter aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag gegenüber dem Handwerker oder Kunden, einem Darlehensvertrag, ...?

Oder Ihr Vertragspartner erhebt derartige Ansprüche gegen Sie? Dann rufen Sie mich an.

 

Ein Vertrag ist grundsätzlich jede Vereinbarung, mit der sich eine Person einer anderen gegenüber zu einer Leistung verpflichtet. Die Regelungen des Vertragsrechts regeln dementsprechend das Zustandekommen, die Inhalte und die Auflösung von Verträgen.

 

Vertragsrechtliche Fragen betreffen regelmäßig die

gegenseitigen Leistungen (Rechte und Pflichten), Fristen,

Kündigung, Anfechtung, Rücktritt oder Widerruf sowie

Schadensersatz oder Gewährleistung

(Nachbesserung oder Reparatur aus Mängelhaftung und Garantie).

Kaufverträge, Mietverträge, Dienstleistungs- und Arbeitsverträge sind sicherlich die geläufigsten Verträge. Aber auch z. B. die verschiedenen Versicherungsverträge spielen eine große Rolle.

 

Der Gesetzgeber hat für den Abschluß eines Vertrages von Ausnahmen abgesehen keine Form vorgeschrieben. Sie können Verträge jedweden Inhalts daher grundsätzlich mündlich abschließen. Allerdings ist es ratsam, einen Vertrag schriftlich zu schließen. Andernfalls – im Falle einer später erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung – mag man zwar Recht haben, aber dieses nicht bekommen, wenn man seinen Anspruch nicht auch nachweisen kann.

Ein Vertrag kommt durch die Abgabe eines bestimmten Angebotes durch einen Vertragspartner und die Annahme desselben durch den oder die anderen Vertragsschließenden zustande. Der Vertrag bestimmt somit im wesentlichen, wer was von wem und wofür erhalten soll. Er begründet die gegenseitigen Leistungspflichten und wird durch deren Erbringung erfüllt.

Der Vertrag begründet somit die gegenseitigen Ansprüche der Vertragsparteien: ihre Rechte, vom jeweils anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

 

Daher kann ein Anspruch nur dann erfolgreich vor Gericht geltend gemacht werden, wenn der Vertrag wirksam abgeschlossen und hinreichend klar formuliert wurde.

 

Verträge können als sogenannte Dauerschuldverhältnisse derart gestaltet sein, dass laufend in regelmäßigen Abständen Leistungen geschuldet werden, wie z. B. bei Miet- und Arbeitsverträgen. Hier stellt sich dann nicht nur während der Laufzeit des Vertrages die Frage der jeweils geschuldeten Leistung, sondern zudem sind die Möglichkeiten der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu bedenken: regelmäßig durch Aufhebung oder Kündigung.

 

Im übrigen bieten der Widerruf oder die Anfechtung Möglichkeiten, unter den jeweiligen Voraussetzungen einen Vertrag aufzuheben.

Kontakt und Terminvereinbarung

Rechtsanwalt

Georg Pistorius

Mediator & Verhaltenstrainer

Schlichter der RAK Kassel

 

Kohlenstr. 39
D-34121 Kassel - Wehl.

 

Telefon:

0561 - 240 63 771

 

E-Mail:

mail@Kanzlei-Pistorius.de

 

oder nutzen Sie mein Kontaktformular

 

Twitter:

@georg_pistorius

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Georg Pistorius

Anrufen