Kanzlei Pistorius
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Mediation - Konfliktlösung ohne Verlierer

Marshall B. Rosenberg, der Begründer der Gewaltfreien Kommunikation, soll gefragt haben:

 

Wollen Sie Recht haben, oder glücklich sein?

Beides zusammen geht nicht.“

 

In diesem Sinn schließen sich das Gerichtsverfahren einerseits und das Mediationsverfahren andererseits eigentlich gegenseitig aus. Denn wenn eine Mediation erfolgreich verläuft, ist der Streit beendet und eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten nicht mehr erforderlich. Wenn andernfalls die Mediation scheitert, wird die Durchführung eines Gerichtsverfahrens unausweichlich sein, um eine Regelung des Konflikts zu erreichen.

 

Für mich als Rechtsanwalt ergänzen sich allerdings die Tätigkeiten als Anwalt einerseits und als Mediator andererseits. Denn ich vertrete die Interessen meiner Mandanten: je nach diesen Interessen und natürlich den Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens bietet sich das eine oder das andere Verfahren an.

Gerade bei Konflikten mit Bezug zum Arbeitsrecht, Erbrecht oder Familienrecht (so z. B. bei Fragen ums Sorgerecht und/oder Umgangsrecht) sowie bei Streitigkeiten unter Nachbarn bietet die Mediation gute Möglichkeiten, um zukunftsorientierte Lösungen zu finden, die keinen Beteiligten benachteiligten.

 

Rufen Sie mich an und wir besprechen, ob sich Ihr Anliegen für eine Mediation eignet, oder besser auf dem Rechtsweg durchzusetzen ist. Denn:

 

Streiten macht nicht glücklich!

 

Konflikte gehören zu unserem Alltag, weil überall Menschen aufeinandertreffen, die unterschiedliche Ansichten, Meinungen, Werte und Vorstellungen haben. Wir erleben Konflikte als selbst Beteiligte oder als (unbeteiligte) Dritte zwischen anderen. In jedem Fall tragen Konflikte nicht zu unserem Wohlbefinden bei und bergen die Gefahr einer Eskalation. Deshalb sollten wir sie vermeiden oder jedenfalls schnellstmöglich beilegen.

 

Konflikte werden klassisch vor den Gerichten ausgetragen. Allerdings werden sie dort nicht unbedingt dahingehend gelöst, den Streit unter den Parteien auch wirklich zu beenden. Es verbleibt vielmehr mindestens ein Verlierer.

Auch ein Vergleich ist nur die zweitbeste Lösung. Ein Nachgeben „um des Friedens Willen“ verbessert die Situation der Beteiligten nicht, weil die beiderseitigen Bedürfnisse nicht wirklich befriedigt werden. Es gibt zwar keinen Verlierer, aber auch keinen Gewinner. Denn es hat keine Partei ihr Ziel erreicht.

Oftmals ist die Beilegung eines Konflikts im Wege der Mediation daher die beste Möglichkeit, den Konflikt zu lösen. Sie bietet den Beteiligten die Möglichkeit, unter Verzicht auf Schuldzuweisungen und mit Blick auf die Zukunft gemeinsam für alle Beteiligte tragfähige Lösungen zu finden und damit den Konflikt zeitnah zu beenden. Alle Parteien haben dann das Gefühl, gewonnen zu haben.

Eine Mediation ist daher immer einen Versuch wert. Zumal aus einem Mediationsverfahren ja auch kein Verlierer hervorgehen kann, niemand kann „sein Gesicht verlieren“ – selbst dann nicht, wenn die Mediation scheitert. Denn dann ist nicht die eine oder die andere Partei „schuld“ am Scheitern, sondern es ist schlicht allen Beteiligten nicht gelungen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

 

Die Mediation hat daher gegenüber gegenüber anderen Konfliktlösungsmöglichkeiten, insbesondere der gerichtlichen Auseinandersetzung, klare Vorteile. Ein Gerichtsprozeß arbeitet grundsätzlich die Vergangenheit auf. Er konzentriert sich auf die geltend gemachten Forderungen und birgt immer Risiken für alle Beteiligte: nur begrenzt kalkulierbare Kosten, eine unbestimmte Dauer und insbesondere ein unvorhersehbares Ergebnis. Vorhersehbar ist nur, daß durch ein Urteil nicht alle Beteiligten gewinnen können.

Die Nachteile des Gerichtsverfahrens sind die Vorteile des Mediationsverfahrens. Dieses orientiert sich an den Interessen der Parteien, an ihren hinter den Forderungen stehenden Bedürfnissen und hat eine zukunftsorientierte Lösung zum Ziel. Die Kosten sind kalkulierbar, die Dauer ist bestimmbar und kein Beteiligter wird verlieren, wenn gemeinsam eine Lösung gefunden wird.

 

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung. Sie ist im Mediationsgesetz geregelt und hemmt die Verjährung eventuell bestehender Ansprüche. Kern der Mediation ist die Zusammenarbeit der Beteiligten, ihre Kooperation, unter der Führung eines Mediators. Die Konfliktpartner (Einzelpersonen, Personengruppen oder auch Firmen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen) arbeiten gleichberechtigt und „auf Augenhöhe“ zweckgerichtet zusammen, um ein gemeinsames Ziel zum allseitigen Nutzen zu erreichen. Da sie ein gemeinsames Ziel im Auge haben, kann auch kein Beteiligter verlieren. Im Falle einer Einigung gewinnen vielmehr alle.

 

Vor der Durchführung eines Mediationsverfahrens schließen die Beteiligten (Konfliktparteien, Medianten) mit einem Mediator oder einer Mediatorin einen Mediationsvertrag. Dieser regelt das grundsätzliche Ziel des Verfahrens, die gleichberechtigte Stellung der Beteiligten, die Verfahrensgrundsätze und auch die Vergütung, die der Mediator bzw. die Mediatorin erhält (sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie wegen der Kosten des Mediationsverfahrens bei dieser anfragen, denn teilweise übernehmen die Versicherungen die Kosten).

 

Damit ein Mediationsverfahren erfolgreich ist, müssen sich alle Beteiligten – die Konfliktparteien wie auch der Mediator – an grundlegende Regeln und Prinzipien halten:

  • Zunächst muß die wirkliche Bereitschaft bestehen, zusammen eine Lösung für das Problem zu finden. Denn das Verfahren ist freiwillig und kann von jedem Beteiligten (von jeder Partei sowie auch von dem/r Mediator/in) jederzeit abgebrochen werden.

  • Weiterhin müssen alle Beteiligte verinnerlichen, daß der Mediator zur Neutralität und Allparteilichkeit verpflichtet ist. Er führt und unterstützt die Parteien, ohne jedoch Partei zu ergreifen oder eigene Interessen zu verfolgen. Verlangen die Parteien demgegenüber nach einem Richter, ist die Mediation das falsche Verfahren, um ihren Konflikt zu lösen.

  • Der Stellung des Mediators entspricht die Eingenverantwortung der Parteien für das Verfahren. Nur sie erarbeiten ihre Lösung. Der Mediator unterbreitet daher keine Lösungsvorschläge. Ein(e) Mediator(in) moderiert, er/sie kann fragen und hinterfragen, aber nicht raten. Er/sie erteilt insbesondere keine individuelle Rechts- und/oder Steuerberatung.

  • Geboten ist auch, daß alle Parteien gleichermaßen über alle wesentlichen Umstände informiert sind und werden.

  • Dem entspricht wiederum die Verpflichtung aller Beteiligter zum Stillschweigen. Keine Partei darf Interesse daran haben, Dritten über das Verfahren, seine Inhalte und den Ausgang, zu berichten. Es sollte daher vorab vereinbart werden, mit wem die Parteien Rücksprache halten dürfen (z. B. eine/n Anwalt/in).

  • Auch der/die Mediator/in ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm/ihr anläßlich der Mediation bekannt wird.

  • Schließlich müssen die Beteiligten ergebnisoffen verhandeln. Wer eine bestimmte Lösung verfolgt, ist für neue Lösungen nicht offen.

 

Ein Mediationsverfahren endet, wenn es nicht zuvor abgebrochen wird, durch die Vereinbarung einer sogenannten Abschlußvereinbarung. Darin halten die Parteien fest, mit welchen Maßnahmen sie ihren Konflikt lösen werden. Diese Vereinbarung sollte gemeinsam verfasst und von allen Beteiligten unterschrieben werden.

 

Kontakt und Terminvereinbarung

Rechtsanwalt

Georg Pistorius

Mediator & Verhaltenstrainer

Schlichter der RAK Kassel

 

Kohlenstr. 39
D-34121 Kassel - Wehl.

 

Telefon:

0561 - 240 63 771

 

E-Mail:

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